Öffentlichkeitsarbeit beim Deutschen Fachverband für Kunst- und Gestaltungstherapie

Öffentlichkeitsarbeit beim Deutschen Fachverband für Kunst- und Gestaltungstherapie DFKGT

Berufspolitik - wichtig für die Anerkennung der Kunsttherapie!

Kunsttherapie ist keine geschützt Berufsbezeichnung. Was heißt das?

Jeder Mensch kann sich Kunsttherapeut / Kunsttherapeutin nennen, ohne dafür entsprechend der DFKGT-Standards ausgebildet worden zu sein.

In meiner Arbeit für den DFKGT im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit schreibe ich unter anderem regelmäßig im Mitgliederrundbrief und auf den Social Media Kanälen des Fachverbands über Kunsttherapie, Berufspolitik, Ausstellungen und spannende Veranstaltungen.

"Der Deutsche Fachverband für Kunst- und Gestaltungstherapie e.V. (DFKGT) ist der größte Zusammenschluss von Kunsttherapeut*innen in Deutschland.

Kunsttherapie ist eine Fachrichtung der Künstlerischen Therapien (neben Musiktherapie, Tanztherapie, Theatertherapie u.a.). Sie ermöglicht innerhalb einer geschützten therapeutischen Beziehung vor allem einen nonverbalen Ausdruck sowie den bewussten Zugang zu vor- und unbewussten Inhalten durch die vielfältigen Medien und Techniken der Bildenden Kunst.

Sowohl die Gestaltungsprozesse selbst, als auch die entstandenen Werke dienen innerhalb des therapeutischen Geschehens als „Anschauungs- und Proberaum“, in welchem Handlungen und Denkweisen betrachtet, weiterentwickelt und einer sinnvollen Wandlung unterzogen werden können. Im kunsttherapeutischen Prozess können kreative Ressourcen neu entdeckt, Selbstheilungskräfte mobilisiert sowie vielfältige Veränderungsprozesse angeregt werden.

Kunsttherapie findet bei Menschen mit unterschiedlichen Erkrankungen und krisenhaften Entwicklungen in allen Lebensphasen sowie in psychosozialen Zusammenhängen sinnvollen Einsatz.

Eine Mitgliedschaft im DFKGT bestätigt für praktizierende Kunsttherapeut*innen die Fähigkeit zu einer verantwortungsvollen und patient*innengerechten Arbeit nach verbandlichen Standards. Die zugrunde liegenden kunsttherapeutischen Praxiskompetenzen werden über eine fachliche Ausbildung auf Hochschulniveau von hoher Qualität und in einem angemessenen zeitlichen Umfang vermittelt.

Essentiell für den Kompetenzerwerb sind wissenschaftliche, psychologische, pädagogische, medizinische und weitere bezugswissenschaftliche Kenntnisse und Fertigkeiten, insbesondere auch aus dem Bereich der Bildenden Kunst. Als besondere Eigenschaft verfügen Kunsttherapeut*innen somit über ein besonders ausgebildetes ästhetisches Wahrnehmungs- und Gestaltungsvermögen, welches ihnen auf der Bild- und Symbolebene ermöglicht, Phänomene von Gesundheit, Krankheit und sozialen Bedingungen zu erkennen und im kunsttherapeutischen Prozess zu nutzen. Sie sind dazu angehalten, sich kontinuierlich fortzubilden und ihr Wissen gemäß der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu erweitern.

Der DFKGT kooperiert mit zahlreichen Verbänden und Organisationen Künstlerischer Therapien und ist an verschiedenen berufspolitischen Gremien beteiligt und Mitglied in der Bundearbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT). Der Begriff Künstlerische Therapie umfasst die Fachbereiche Kunsttherapie, Musiktherapie, Tanztherapie, Theatertherapie u.a. und ist weitgehend etabliert."

Mehr Informationen unter https://dfkgt.de/

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